Der Weg zur Beratung

Nach dem BetrVG (§ 80 Abs. 3) haben alle Betriebsräte einen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen. Bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten ist das Verfahren sogar noch einfacher.  Mehr dazu hier:



  • Rufen Sie uns einfach an: 02151-606161 oder senden Sie uns eine E Mail: info@ibas-krefeld.de
  • Wir vereinbaren kurzfristig ein kostenloses Vorgespräch, bei dem Inhalte, Zeitraum, Vorgehen festgelegt werden
  • IBAS erstellt ein schriftliches Angebot gemäß
    § 80 Abs. 3 BetrVG oder gemäß § 111 BetrVG
  • Beschlussfassung im Betriebsrat
  • Klärung der Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber
  • Sollte es Probleme bei der Durchsetzung geben, helfen wir.
 

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