Nach dem BetrVG (§ 80 Abs. 3) haben alle Betriebsräte einen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen. Bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten ist das Verfahren sogar noch einfacher. Mehr dazu hier:
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Wir vereinbaren kurzfristig ein kostenloses Vorgespräch, bei dem Inhalte, Zeitraum, Vorgehen festgelegt werden
IBAS erstellt ein schriftliches Angebot gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG oder gemäß § 111 BetrVG
Beschlussfassung im Betriebsrat
Klärung der Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber
Sollte es Probleme bei der Durchsetzung geben, helfen wir.