Praxisbeispiele

Arbeitszeit

Der Betriebsrat ist der Meinung, dass das Arbeitszeitgesetz im Betrieb nicht vollständig eingehalten ist und beschließt, mit IBAS eine zweitägige Klausur zum Thema Arbeitszeit durchzuführen.
Während der Tagung werden die Regelungen im Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag dargestellt. Erste Verstöße, wie z.B. das Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit, das Nichteinhalten der Ruhezeiten bei Bereitschaft, werden schon dabei festgestellt. Am Ende stehen sowohl Eckpunkte für eine neue Betriebsvereinbarung als auch konkret festgelegte Aktivitäten des Betriebsrats.

Betriebsänderung

Der Betriebsrat wurde vom Arbeitgeber über eine anstehende Betriebsänderung informiert. Er beschließt, dass zunächst das ganze Gremium mit Unterstützung von IBAS an zwei Tagen über die rechtlichen Hintergründe einer Betriebsänderung informiert sein soll.
Während der Tagung werden bereits erste Ansätze für einen Interessenausgleich und das Vorgehen des Betriebsrats festgehalten. Am Ende stehen neben einem einheitlichen Informationsstand im Gremium weitere Schritte und strategische Ansätze des Betriebsrats fest.

Wenn etwas im Busch ist …
Der Betriebsrat ahnt, dass der Standort über kurz oder lang still gelegt werden soll. Er beschließt, eine zweitägige Klausur mit IBAS durchzuführen, um Rechte und Handlungsmöglichkeiten auszuloten.
Während der Tagung werden erste Fragen für einen ausführlichen Fragenkatalog erstellt. Am Ende stehen neben den festgelegten Aktivitäten des Betriebsrats auch die Aktivitäten der gewerkschaftlichen Vertrauensleute und der Gewerkschaft fest.

Organisation der Betriebsratsarbeit / Startklausuren
Nach der Wahl nimmt der Betriebsrat sich vor, seine Arbeit zielgerichteter als bislang zu organisieren. Er beschließt, mit IBAS eine zweitägige Klausur durchzuführen, um insbesondere eine erfahrene externe Moderation zu erhalten. Am Ende stehen für den Betriebsrat und ‚seinen‘ Betrieb maßgeschneiderte Pläne für kurzfristige erste Schritte und mittel- und langfristige Vorhaben fest.

Betriebsübergang
Der Betriebsrat hat erfahren, dass eine Abteilung in der Produktion verkauft werden soll. Er beschließt, mit IBAS ein Seminar zum Thema Betriebsübergang durchzuführen.
IBAS holt einen sachkundigen Rechtsanwalt, so dass während der Tagung juristische aber auch wirtschaftliche Fragen zur Zukunft des verbleibenden Betriebs bearbeitet werden können. Am Ende stehen neben einem einheitlichen Informationsstand auch ein Fragenkatalog und eine Aufgabenplanung des Betriebsrats fest.

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